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Produkt zum Begriff Ordnungswidrigkeiten:


  • Göhler, Erich: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
    Göhler, Erich: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

    Gesetz über Ordnungswidrigkeiten , Zum Werk Dieser bewährte Kommentar zeichnet sich aus durch übersichtliche, prägnante, verständliche und praxisbezogene Erläuterungen Beschränkung auf aktuelle Fragen vollständige und laufende Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums besonders ausführliche Behandlung aller Fragen, die in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der täglichen Praxis eine große Rolle spielen Vorteile auf einen Blick Referenzwerk für alle Verfahrensbeteiligten praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich fundiert handlich und kompakt Zur Neuauflage Die 19. Auflage befindet sich auf dem Stand Herbst 2023 und verarbeitet alle Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes seit Erscheinen der Vorauflage, so u.a. 60. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland v. 30.11.2020 61. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Umsetzung der RL (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates v. 10.3.2021 Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des BVerfG v. 27.5.2020 v. 30.3.2021 Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 25.6.2021 Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 5.10.2021 Zweites Gesetz zur Änd. schifffahrtsrechtlicher Vorschriften v. 14.3.2023 u.v.m. Zielgruppe Für Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft, Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig sind. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 95.00 € | Versand*: 0 €
  • Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien (Rittig, Steffen~Bornemann, Roland)
    Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien (Rittig, Steffen~Bornemann, Roland)

    Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien , Das Rechtshandbuch stellt die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Online-Medien (Rundfunk und Telemedien) mit ihren Besonderheiten dar. Es konzentriert sich auf die Gesichtspunkte, die in der Praxis eine Rolle spielen. Damit versetzt es Leser in die Lage, einen durchschnittlichen Alltagsfall im rundfunkrechtlichen Bußgeldverfahren ohne weitere Spezialliteratur zu lösen. Das Werk ist unverzichtbar für die Compliance bei privaten Rundfunkveranstaltern, Anbietern von rundfunkähnlichen Telemedien, Medienplattformen, Benutzeroberflächen, Medienintermediären und sonstigen Telemedien. Es wendet sich zudem an Studierende mit medienrechtlichem Studienschwerpunkt, an Landesmedienanstalten als nach §§ 35, 36 OWiG zuständige Verwaltungsbehörden sowie an Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, aber ebenso und nicht zuletzt an die Verteidigerinnen und Verteidiger im Bußgeldverfahren. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 7. Aufl. 2023, Erscheinungsjahr: 20231209, Produktform: Leinen, Beilage: HC runder Rücken kaschiert, Autoren: Rittig, Steffen~Bornemann, Roland, Auflage: 23007, Auflage/Ausgabe: 7. Aufl. 2023, Seitenzahl/Blattzahl: 352, Keyword: RundfunkrechtlicheOrdnungswidrigkeiten; RundfunkundRecht; TelemedienundRecht; Telemedienrecht; FreiwilligeSelbstkontrolle; Rundfunkstaatsvertrag; Jugendmedienschutz; Staatsvertrag; Jugendschutzgesetz; Impressumspflicht, Fachschema: Journalismus - Journalist~Publizistik / Journalismus~Medienrecht~Jurisprudenz~Recht / Rechtswissenschaft~Rechtswissenschaft~Strafrecht~Kriminologie / Verbrechen~Verbrechen, Fachkategorie: Medienwissenschaften~Verbrechen und Kriminologie (Kriminalistik)~Strafrecht, allgemein~Unterhaltungs- und Medienrecht~IT- und Kommunikationsrecht, Postrecht, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Medienwissenschaft: Journalismus, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Springer Berlin Heidelberg, Verlag: Springer-Verlag GmbH, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 241, Breite: 160, Höhe: 25, Gewicht: 694, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 7579012, Vorgänger EAN: 9783662544761 9783945021330 9783867418089, eBook EAN: 9783662664995, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 64.99 € | Versand*: 0 €
  • Nordhues, Elmar: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und Bayerische Ausführungsbestimmungen zum OWiG
    Nordhues, Elmar: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und Bayerische Ausführungsbestimmungen zum OWiG

    Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und Bayerische Ausführungsbestimmungen zum OWiG , Das Ordnungswidrigkeitengesetz des Bundes und die bayerischen Ausführungsvorschriften auf einen Blick. Diese Ausgabe bringt die Kommentierung des Ordnungswidrigkeitengesetzes sowie die Darstellung der Bayerischen Ausführungsbestimmungen zum OWiG auf den aktuellsten Stand. Insbesondere alle bislang ergangenen OWiG-Änderungsgesetze wurden eingearbeitet. Der Kommentar richtet sich an die Bußgeldstellen der Staats- und Kommunalverwaltungen sowie an Bürgerinnen und Bürger und deren anwaltliche Vertretung, die Ordnungswidrigkeiten anzeigen oder gegen die ein Ordnungswidrigkeitenverfahren stattfindet. Das Werk eignet sich ebenso als Studienlektüre während der juristischen oder Verwaltungsausbildung, da es einen fundierten Einblick in das Ordnungswidrigkeitenrecht verschafft. Es liefert Antworten, die sich an der gängigen Verwaltungs- und Gerichtspraxis orientieren, bietet Beispielsfälle und klärt transparent und zuverlässig über die Rechtslage auf. Georg Köberl, Leitender Verwaltungsdirektor a.D., leitete bis 2020 die Abteilung Rechtsangelegenheiten, Bußgeldverfahren, Versicherungsamt des Kreisverwaltungsreferats der Landeshauptstadt München. Dr. Elmar Nordhues, Leitender Verwaltungsdirektor, leitet seit 2021 die Abteilung Rechtsangelegenheiten und Bußgeldverfahren des Kreisverwaltungsreferats der Landeshauptstadt München. Claus-Peter Schwarz, Verwaltungsrat, leitet die Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferats der Landeshauptstadt München. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 69.00 € | Versand*: 0 €
  • WellHome - Abfalleimer x 3 Kunststoff 25L Klassifizierung
    WellHome - Abfalleimer x 3 Kunststoff 25L Klassifizierung

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  • Wie erfolgt die Unterteilung in Straftaten und Ordnungswidrigkeiten?

    Die Unterteilung in Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erfolgt in der Regel nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder speziellen Gesetzen, die bestimmte Verhaltensweisen als strafbar oder ordnungswidrig erklären. Straftaten sind in der Regel schwerwiegender und werden mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geahndet, während Ordnungswidrigkeiten weniger schwerwiegend sind und meist mit Geldbußen geahndet werden. Die genaue Einteilung und Strafmaße können je nach Land und Rechtssystem variieren.

  • Wo stehen Ordnungswidrigkeiten?

    Ordnungswidrigkeiten stehen im deutschen Recht im Gegensatz zu Straftaten. Sie sind weniger schwerwiegend und werden in einem eigenen Gesetz, dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), geregelt. Ordnungswidrigkeiten können beispielsweise Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, Umweltschutzbestimmungen oder Ordnungsverfügungen sein. Die zuständigen Behörden wie die Polizei, das Ordnungsamt oder das Bundesamt für Güterverkehr können Ordnungswidrigkeiten verfolgen und ahnden. Die Sanktionen bei Ordnungswidrigkeiten können Geldbußen, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote sein.

  • Wer bearbeitet Ordnungswidrigkeiten?

    Wer bearbeitet Ordnungswidrigkeiten hängt von der Art der Ordnungswidrigkeit ab. In vielen Fällen sind die örtlichen Ordnungsbehörden oder die Polizei für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kann auch die Bußgeldstelle oder das Ordnungsamt die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. In schwerwiegenden Fällen können auch Staatsanwaltschaften oder Gerichte in den Prozess der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten involviert sein. Letztendlich ist es wichtig, dass die jeweilige zuständige Behörde die Ordnungswidrigkeit angemessen und gerecht behandelt.

  • Wo werden Ordnungswidrigkeiten eingetragen?

    Ordnungswidrigkeiten werden in Deutschland in einem zentralen Register, dem Fahreignungsregister (FAER), eingetragen. Dieses Register wird beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt. Hier werden Verstöße im Straßenverkehr erfasst, die zu Punkten in Flensburg führen können. Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder das Telefonieren am Steuer werden hier dokumentiert. Die Eintragungen im FAER dienen dazu, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Verkehrssünder entsprechend zu sanktionieren. Bei schwerwiegenden Verstößen kann es auch zu einem Fahrverbot oder zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Ähnliche Suchbegriffe für Ordnungswidrigkeiten:


  • Lütgeharm, Rudi: Differenzierung im Sportunterricht / Sekundarstufe
    Lütgeharm, Rudi: Differenzierung im Sportunterricht / Sekundarstufe

    Differenzierung im Sportunterricht / Sekundarstufe , Der Umgang mit motorisch schwächeren, ängstlichen, hyperaktiven, konzentrationsschwachen und gehandicapten Schülern, sowie mit besonders leistungsstarken Schülern, ist im pädagogischen Alltag die Regel. Um sicherzustellen, dass alle Schüler aktiv am Sportunterricht teilnehmen können und Erfolgserlebnisse haben, muss der Sportlehrer differenzieren. Dieses Buch bietet umfassende Möglichkeiten und Methoden für einen differenzierten Sportunterricht. Es enthält sofort umsetzbare, praktische Beispiele für die Sekundarstufe I und deckt dabei verschiedene Sportarten ab. Der Fokus liegt auf der didaktischen und methodischen Differenzierung, sowohl in Bezug auf die Leistungs- als auch auf die Interessendifferenzierung. Zusätzlich werden Strategien zur Leistungsfeststellung und zur äußeren sowie inneren Differenzierung vorgestellt. Mit detaillierten Stundenbildern und spezifischen Anleitungen unterstützt dieses Buch Sportlehrer dabei, den Sportunterricht individuell und effektiv zu gestalten, sodass jeder Schüler, unabhängig von seinen Fähigkeiten und Voraussetzungen, profitieren kann. Mit aussagekräftigen Illustrationen von Scott Krausen. 72 Seiten , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 24.80 € | Versand*: 0 €
  • Kolak, Katarina: Systematische Einordnung und Rechtsnatur des § 615 BGB
    Kolak, Katarina: Systematische Einordnung und Rechtsnatur des § 615 BGB

    Systematische Einordnung und Rechtsnatur des § 615 BGB , § 615 BGB wird nahezu einhellig als sog. Anspruchserhaltungsnorm eingeordnet. Sie erhält den Vergütungsanspruch des Dienstleistungsschuldners in Ausnahme zu § 326 Abs. 1 S. 1 BGB aufrecht. Ob diese - bislang kaum hinterfragte - Einordnung zutreffend ist, stellt Katarina Kolak auf den Prüfstand. Sie unternimmt den Versuch, ein neuartiges Erklärungskonzept für die systematische Einordnung und Rechtsnatur der Norm zu entwickeln. Dazu beleuchtet sie das systematische Verständnis der Norm sowohl rechtshistorisch als auch unter dem Blickwinkel allgemeiner leistungsstörungsrechtlicher Grundlagen. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass es sich bei § 615 S. 1 bzw. S. 3 BGB um eine eigenständige Anspruchsgrundlage handelt, die die Geltendmachung des vertraglichen Vergütungsanspruchs unter Durchbrechung der synallagmatischen Verknüpfung von Dienstleistungs- und Vergütungspflicht ermöglicht. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 109.00 € | Versand*: 0 €
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  • Was zählt zu Ordnungswidrigkeiten?

    Zu Ordnungswidrigkeiten zählen Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die nicht als Straftaten gelten, sondern als geringfügige Verstöße geahndet werden. Typische Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind Verkehrsverstöße wie zu schnelles Fahren oder Falschparken, aber auch Lärmbelästigung, Umweltverschmutzung oder Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz. Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit Geldbußen geahndet, können aber auch mit anderen Maßnahmen wie einem Fahrverbot oder einer Verwarnung geahndet werden. Die genauen Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten sind im jeweiligen Gesetzestext festgelegt und können je nach Vergehen unterschiedlich sein.

  • Wann sind Ordnungswidrigkeiten verjährt?

    Ordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach drei Monaten, wenn sie mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden können. Bei schwereren Ordnungswidrigkeiten, die mit höheren Geldbußen belegt sind, beträgt die Verjährungsfrist in der Regel sechs Monate. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen die Verjährungsfrist bis zu drei Jahren betragen kann, beispielsweise bei Verstößen im Straßenverkehr. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist erst mit Kenntnisnahme der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Behörde oder mit der Beendigung der Handlung beginnt. Daher ist es ratsam, sich im Zweifelsfall rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

  • Wo werden Ordnungswidrigkeiten gespeichert?

    Ordnungswidrigkeiten werden in Deutschland in einem zentralen Register, dem Fahreignungsregister (FAER), gespeichert. Dieses Register wird vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt und dient dazu, Verstöße im Straßenverkehr zu dokumentieren. Neben Verkehrsverstößen werden auch andere Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz oder das Waffengesetz erfasst. Die Eintragungen im FAER können zu Maßnahmen wie einem Fahrverbot, Punkten in Flensburg oder Bußgeldern führen. Es ist wichtig, Ordnungswidrigkeiten ernst zu nehmen und mögliche Konsequenzen zu beachten.

  • Können Bürger Ordnungswidrigkeiten anzeigen?

    Ja, Bürger können Ordnungswidrigkeiten anzeigen, indem sie sich an die zuständige Behörde oder Polizei wenden. Dabei sollten sie möglichst konkrete Informationen und Beweise vorlegen, um die Anzeige zu unterstützen. Ordnungswidrigkeiten können beispielsweise Verstöße gegen Verkehrsregeln, Umweltschutzvorschriften oder Lärmbelästigung sein. Es ist wichtig, dass Bürger bei der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten ihre eigenen Rechte und Pflichten kennen und sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Die Behörden sind verpflichtet, Hinweisen auf Ordnungswidrigkeiten nachzugehen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

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